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Die Mini-GmbH bzw. die Unternehmergesellschaft wird voraussichtlich Ende 2008 als neue Möglichkeit der Existenzgründung in Kraft treten.
Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft
Details zur Gründung einer Unternehmensgellschaft
Die Gründung einer MiniGmbH ist erst ab Ende 2008 möglich, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Als Kennzeichen für einen MiniGmbH dient das Kürzel UG (Unternehmensgesellschaft) im Firmennamen.
Damit wird für Gläubiger erkennbar, dass es sich hierbei um einen MiniGmbH handelt.
Formalitäten:
Die Anforderungen an die Gründung einer MiniGmbH gleichen denen einer normalen GmbH.
Zur Gründung kann ein (noch kommendes) Gründungsset bestehend aus Mustergesellschaftsvertrag und Muster zur Handelsregisteranmeldung verwendet werden. Wird der Mustergründungsvertrag genutzt fallen nur noch geringere Notarkosten bei der Gründung der GmbH an. Erst wenn mehr als 3 Gesellschafter zur GmbH gehören und die Einlagen nicht bar erbracht werden kann dieser einfache Weg nicht mehr genutzt werden. Eine MiniGmbH wird ins Handelsregister eingetragen. Die Eintragung in das Handelregister wird durch elektronische Verfahren sowie eine Reihe Ändeurngen und Abkoppelungen von Genehmigungsprozessen weiter besschleunigt.
Stammkapital:
Eine Minigmbh kann bereits ab 1 Euro Stammkpaital gegründet werden. Allerdings dürfen Gewinne dann nur zu 75% ausgeschüttet werden. 25% des Gewinns muss jährlich aufgewendet werden, um das Stammkapital bis 25.000 Euro anzusparen. Sind diese 25.000 erreicht kann die MiniGmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.